Apologetische, dogmatische und montanistische Schriften

Apologetische, dogmatische und montanistische Schriften – Tertullian

Tertullian (ca. 155 n. Chr. – ca. 220 n. Chr.) war ein produktiver frühchristlicher Autor aus Karthago in der römischen Provinz Afrika. Er war der erste Schriftsteller, der ein umfangreiches Werk an lateinischer christlicher Literatur verfasste und ein frühchristlicher Apologet und Polemiker gegen Häresien, einschließlich des zeitgenössischen christlichen Gnostizismus. Tertullian wird als “Vater des lateinischen Christentums” und als “Begründer der westlichen Theologie” bezeichnet. Er schuf neue theologische Konzepte und trieb die Entwicklung der frühen kirchlichen Doktrin voran. Am bekanntesten ist er vielleicht dafür, dass er als erster Schriftsteller in lateinischer Sprache den Begriff Trinität (lateinisch: trinitas) verwendet hat. Tertullian wurde weder von der östlichen noch von der westlichen katholischen Kirche als Heiliger anerkannt. Mehrere seiner Lehren zu Themen wie der eindeutigen Unterordnung des Sohnes und des Geistes unter den Vater sowie seine Verurteilung der Wiederverheiratung von Witwen und der Flucht vor Verfolgung widersprechen den Lehren dieser Traditionen, und seine spätere Ablehnung der Orthodoxie zugunsten des Montanismus hat diese Gemeinschaften dazu veranlasst, ihn nicht als Kirchenvater zu betrachten, obwohl er ein wichtiger kirchlicher Schriftsteller war. Dieser Band beinhaltet seine wichtigsten apologetischen, dogmatischen und montanistischen Schriften.

Apologetische, dogmatische und montanistische Schriften

Apologetische, dogmatische und montanistische Schriften.

Format: eBook/Taschenbuch

Apologetische, dogmatische und montanistische Schriften.

ISBN eBook: 9783849660895

ISBN Taschenbuch: 9783849667610

 

Auszug aus dem Text:

Apologetikum (Apologeticum)

1. Kap. Unkenntnis des Christentums ist die Ursache, warum es gehaßt und verfolgt wird.

Ihr Spitzen der römischen Reichsregierung, die ihr an augenfälliger und erhabenster Stelle, sozusagen auf dem höchsten Punkte der Stadt den Vorsitz führt, um Recht zu sprechen, – wenn es euch nicht verstattet ist, offen zu untersuchen und vor aller Augen zu prüfen, was an der Sache der Christen Gewisses sei, – wenn eure Würde bei diesem einen Rechtsfalle allein vor einer sorgfältigen öffentlichen Rechtspflege zurückschreckt oder sich der Untersuchung schämt, – wenn endlich, wie kürzlich geschehen, bei den geheimen Prozessen im Palast1 die allzusehr beschäftigte Feindschaft gegen diese Genossenschaft der Verteidigung den Mund verschließt, – so möge es der Wahrheit vergönnt sein, wenigstens auf dem verborgenen Wege stummer Schriften zu euren Ohren zu gelangen. Sie sucht nicht durch Bitten ihre Sache zu bessern, weil sie über ihre Lage nicht einmal verwundert ist. Sie weiß wohl, daß sie als Fremdling auf Erden weilt und unter Fremden leicht Feinde findet, daß sie im übrigen aber ihre Herkunft, Heimat, Hoffnung, ihren Lohn und ihre Würde im Himmel hat. Eins nur wünscht sie für jetzt: nicht ungekannt verdammt zu werden. Was können denn hierdurch2 die Gesetze, die in ihrem eigenen Gebiete herrschen, verlieren, wenn sie Gehör erhält? Wird etwa deren Macht dadurch in höherem Glänze erstrahlen, daß man die Wahrheit sogar unverhört3 verurteilt? Wenn man sie übrigens unverhört verdammt, so wird man neben der Gehässigkeit dieses ungerechten Verfahrens sich auch noch den Verdacht zuziehen, von der Sache doch eine gewisse Kenntnis zu besitzen4, indem man nicht anhören will, was angehört man nicht verurteilen könnte.

So legen wir euch denn als ersten Beschwerdepunkt vor: den ungerechten Haß gegen den Namen „Christ“. Diese Ungerechtigkeit wird durch eben denselben Titel erschwert und bewiesen, der sie zu entschuldigen scheint, nämlich durch die Unkenntnis. Denn was ist ungerechter als hassen, was man nicht kennt, gesetzt auch, es verdiente Haß? Eine Sache verdient erst dann Haß, wenn man erkennt, ob sie ihn verdient. Fehlt die Erkenntnis, ob der Haß ein verdienter sei, womit wird dann die Gerechtigkeit des Hasses dargetan? Dieselbe ist ja doch nicht aus dem Ausgang, sondern aus der genauen Kenntnis der Sache zu erweisen. Wenn man also deswegen haßt, weil man nicht weiß, wie der Gegenstand, den man haßt, beschaffen ist, warum sollte er denn nicht so beschaffen sein können, daß man ihn nicht hassen darf?! So überführen wir sie des einen durch das andere, daß sie in Unkenntnis sind, wenn sie Haß hegen, als auch, daß ihr Haß ein ungerechter sei, wenn sie sich in Unkenntnis der Sache befinden. Beweis für ihre Unkenntnis, durch welche die Ungerechtigkeit, wenn sie sich damit entschuldigt, erst recht verdammlich wird, ist der Umstand, daß alle, die ehedem, weil sie in Unkenntnis waren, sich dem Hasse überließen, aufhören zu hassen, sobald ihre Unwissenheit aufhört. Aus solchen werden die Christen, sicherlich nach genauer Prüfung, und sie fangen an zu hassen, was sie früher waren, und zu bekennen, was sie haßten, und ihre Zahl ist gerade so groß, als, was ihr mit Unwillen bemerkt, groß unsere Zahl ist5. Die Stadt, schreit man, sei ganz damit erfüllt, auf dem Lande, in den Burgflecken, auf den Inseln seien Christen, man beklagt es als einen Nachteil, daß Leute jeden Geschlechts, jeden Alters und Standes, ja sogar Leute von Rang zu diesem Bekenntnis übergehen. Und doch erhebt man sich infolgedessen auch nicht einmal dazu, in ihm irgendeinen verborgenen Vorzug zu vermuten. Man darf nicht richtiger denken, man darf es nicht näher erforschen; hier allein bleibt der Wissenstrieb der Menschen untätig; man gefällt sich darin, unwissend zu bleiben, während andere sich der gewonnenen Erkenntnis freuen. Um wieviel mehr hätte Anacharsis6 diese gebrandmarkt, weil sie als Unkundige über Kundige zu Gericht sitzen wollen. Sie wollen lieber in Unkenntnis verharren, weil sie schon von Haß erfüllt sind. Somit sprechen sie im voraus das Urteil aus7, die Sache sei derart, daß sie, wenn sie sie kennten, sie sie nicht zu hassen vermöchten, weil, wenn kein Grund für den Haß gefunden wird, es dann, jedenfalls das beste ist, den ungerechten Haß aufzugeben, wenn aber die Schuld ausgemacht ist, dann der Haß nicht nur nichts verliert, sondern dazu noch zu seiner Fortdauer der Ruhm der Gerechtigkeit erworben wird8.

Doch, sagt man, eine Sache wird noch nicht deswegen im voraus als gut beurteilt, weil sie Anziehungskraft für die Leute besitzt; denn wie viele lassen sich zum Schlechten verbilden, wie viele laufen der Verkehrtheit in die Arme! – Wer kann das leugnen? Allein, was wirklich schlecht ist, das wagen auch nicht einmal diejenigen, welche sich haben anlocken lassen, als gut zu verteidigen. Alles Schlechte hat die Natur mit Furcht und Scham übergössen. So wünschen z. B. die Übeltäter, verborgen zu bleiben, sie meiden die Augen der Leute, sie zittern bei ihrer Ergreifung, leugnen bei der Anschuldigung, bekennen nicht einmal auf der Folter leicht und jedesmal, sie trauern sicherlich bei ihrer Verurteilung, sie durchgehen unter Vorwürfen gegen sich selbst ihr früheres Leben, die moralische Schwäche ihres verderbten Charakters schreiben sie dem Fatum oder den Sternen zu9. Denn sie wollen nicht, daß ihnen angehöre, was sie als schlecht erkennen. Beim Christen aber findet sich nichts Ähnliches. Keiner von ihnen empfindet Scham, keiner Reue, als darüber, nicht schon früher Christ geworden zu sein. Wenn er angezeigt wird, rühmt er sich; wenn er angeklagt wird, verteidigt er sich nicht; wenn er verhört wird, bekennt er von selbst; wenn er verurteilt wird, dankt er. Was kann« da Böses sein, wo die natürlichen Kennzeichen des Bösen fehlen? Furcht, Scham, Leugnen, Reue und Trauer? Ist das etwas Böses, worüber der Angeklagte sich freut? Wo angeklagt zu werden Gegenstand des Verlangens ist und die Verurteilung als Sieg10 gilt? Du darfst das nicht Wahnsinn nennen, was nicht zu kennen du überführt bist.

2. Kap. Das von den Obrigkeiten gegen die Christen eingehaltene Verfahren verstößt gegen die Prozeßordnung und die Rechtsprinzipien.

Wenn es gewiß ist, daß wir so große Verbrecher sind, warum werden wir von euch anders behandelt als unseresgleichen, die übrigen Verbrecher? Es müßte bei gleicher Schuldbarkeit doch auch die gleiche Behandlung eintreten. Mögen wir nun auch immer gehalten werden, wofür man will – wenn andere dafür gehalten werden, so bedienen sie sich der eigenen und bezahlten Verteidigungsrede, um ihre Unschuld zu beweisen; sie dürfen sich verantworten und für ihre Sache streiten, weil es ja durchaus nicht erlaubt ist, jemanden ohne Verteidigung und Verhör zu verurteilen. Den Christen allein erlaubt man nicht, die Aussagen zu machen, wodurch ihre Sache entlastet, die Wahrheit verteidigt und es dem Richter möglich gemacht wird, nicht ungerecht zu sein, sondern man wartet einzig auf das, was der allgemeine Haß für allein wesentlich hält, nämlich nicht auf die Untersuchung über das Verbrechen, sondern auf das Bekenntnis zu jenem Namen. Wenn ihr hingegen über irgendeinen Verbrecher zu erkennen habt, mag er sich auch – um bei unsern Titulaturen zu bleiben – zu der Schuldbezeichnung: Mörder, Religionsverbrecher, Blutschänder oder Hochverräter bekannt haben, so begenügt ihr euch nicht damit und sprecht ohne weiteres das Urteil, sondern ihr forscht auch nach den damit zusammenhängenden Dingen, nach der Beschaffenheit der Tat, nach Zahl, Ort, Zeit, Mitwissern und Mitschuldigen. In Betreff unser findet nichts derart statt, obwohl man bei den gegen uns erhobenen falschen Anschuldigungen es gerade so gut herauspressen müßte, wieviel Kindsmorde ein jeder schon hinuntergeschlungen habe, wie viele Mal er zur Blutschande dunkel gemacht, wer als Koch und welche Hunde dabei gewesen seien. Welcher Ruhm wäre es für einen Präsidenten, einen ausfindig gemacht zu haben, der schon hundert Kinder gefressen hätte!

Im Gegenteil, wir finden, daß sogar das Nachforschen nach uns verboten ist. Als nämlich Plinius Secundus seine Provinz verwaltete und einige Christen verurteilt hatte, andere aber zu Falle gekommen waren11, fragte er, durch ihre Menge in Verlegenheit gesetzt, beim Kaiser Trajan an, was er in Zukunft tun solle, indem er beifügte, daß er außer dem Eigensinn, nicht opfern zu wollen, in Betreff ihres Religionswesens12 weiter nichts habe in Erfahrung bringen können, als Versammlungen, die zur Zeit der Morgendämmerung gehalten würden zu dem Zwecke, Christus als Gott Lob zu singen und die gemeinsame Sittenzucht zu befestigen, zufolge welcher Mord, Ehebruch, Betrug, Verrat und sonstige Verbrechen verboten seien. Da schrieb Trajan zurück, diese Art Leute sei nicht aufzusuchen, aber wenn sie angezeigt würden, zu bestrafen. Eine Entscheidung, die unvermeidlich verworren ausfallen mußte! Er sagt, wie bei Unschuldigen, man solle nicht auf sie fahnden, und befiehlt, sie doch, gleich Schuldigen, zu bestrafen! Er schont und wütet, er vertuscht und straft! Warum, o Zensur, umgarnst du dich selbst?13 Wenn du verdammst, warum läßest du nicht auch fahnden? Wenn du nicht fahnden läßest, warum sprichst du nicht auch frei? Zur Aufsuchung der Räuber wird in allen Provinzen eine Abteilung Soldaten beordert, gegen Majestätsverbrecher und Hochverräter wird jedermann zum Soldaten, bis auf die Helfer und Mitwisser wird die Nachsuchung ausgedehnt. Den Christen allein darf man nicht aufsuchen, wohl aber denunzieren, als ob die Aufsuchung etwas anderes bezweckte, als vor Gericht zu stellen. Ihr verurteilt also den Denunzierten, den doch niemand aufgesucht wissen wollte. Die Strafe also, so muß ich denken, hat er nicht deswegen verdient, weil er schuldig ist, sondern weil er als ein solcher erfunden wurde, auf den man nicht fahnden darf14.

Aber auch in dem Punkte behandelt ihr uns nicht nach den Formalitäten des Kriminalprozesses, daß ihr bei andern Verbrechern, wenn sie leugnen, die Folter anwendet, um sie zum Geständnis zu bringen, bei den Christen allein aber dazu, damit sie leugnen. Und doch, läge ein Verbrechen vor, so würden wir ganz gewiß uns aufs Leugnen verlegen, ihr aber würdet bemüht sein, uns durch die Folter zum Geständnis zu bringen. Denn ihr könnt unmöglich der Ansicht sein, von dem peinlichen Verfahren zur Ermittlung der Verbrechen sei deshalb abzusehen, weil ihr der festen Überzeugung seid, daß sie infolge des Bekennens zu diesem Namen begangen werden, da ihr doch aus einem Mörder, der bekannt hat, obwohl ihr recht gut wisset, was ein Mord ist, trotzdem jeden Tag auch noch den Hergang des Verbrechens herauszubringen sucht. Um wieviel ungerechter handelt ihr nun, wenn ihr uns, bei denen ihr schon infolge des Bekennens zu jenem Namen das Vorhandensein von Verbrechen voraussetzt, durch die Folter zwingen wollt, von dem Bekenntnis abzulassen und so mit Verleugnung des Namens in gleicher Weise auch die Verbrechen abzuleugnen, die ihr wegen des bloßen Bekenntnisses zu jenem Namen schon als vorhanden voraussetztet.

Aber vielleicht, dünkt mich, ist es nicht euer Wille, daß wir, die ihr für die schlechtesten Menschen haltet, umkommen. Denn so pflegt ihr zum Mörder zu sagen: „Leugne“, vom Religionsverbrecher, er müsse zerfleischt werden, wenn er bei dem Bekenntnis verharrt15. Wenn ihr an Verbrechern nicht in dieser Weise handelt, so gebt ihr uns damit die Erklärung, daß wir unschuldig sind. Denn wie bei ganz Unschuldigen wollt ihr nicht, daß wir in einem Bekenntnis verharren, welches ihr nicht aus gerechten Ursachen, sondern nur notgedrungen verurteilen zu müssen glaubt. Es ruft jemand aus: „Ich bin ein Christ!“ Er sagt, was er ist. Du – willst hören, was er nicht ist. Ihr, die ihr als Vorsitzende bestellt seid, um die Wahrheit herauszubringen, von uns allein bemüht ihr euch Lügen zu hören. „Ich bin“, sagt jener, „das, wovon du erforschen willst, ob ich es bin. Was folterst du mich ungerechter Weise?16 Ich bekenne und du folterst mich?! Was hättest du also getan, wenn ich geleugnet hätte?“ Fürwahr! Wenn andere leugnen, so messet ihr ihnen nicht leicht Glauben bei; – uns glaubt ihr, wenn wir geleugnet haben, sogleich.

Es sollte euch bei diesem völlig ungerechten Verfahren der Verdacht aufsteigen, ob nicht im geheimen irgendeine Macht17 verborgen liege, die euch gegen alle Form, gegen das Wesen des Gerichtsverfahrens, ja gegen die Gesetze selbst zu handeln treibt. Wenn ich nicht irre, so befehlen die Gesetze, die Übeltäter ans Licht zu bringen, nicht sie versteckt zu halten, und schreiben vor, die Geständigen zu bestrafen, nicht aber sie freizusprechen. Dies bestimmen die Senatsbeschlüsse, dies die Verordnungen der Kaiser. Unser Staatswesen, dessen Diener ihr seid, ist eine zivilisierte Regierungsform, keine Tyrannenherrschaft. Denn bei den Tyrannen wurde die Folter auch als Strafe angewandt, bei uns18 ist ihre Anwendung auf das Verhör beschränkt. Beobachtet nur in Bezug auf sie19 eure eigene, gesetzliche Vorschrift, wonach sie nur bis zum Geständnis notwendig ist. Kommt das Geständnis ihr zuvor, so wird sie unterbleiben; dann ist die Sentenz am Platze. An dem Schuldigen muß die verdiente Strafe vollzogen, er darf derselben nicht entzogen werden. Überhaupt wünscht niemand dessen Freisprechung; es ist nicht einmal erlaubt, sie zu wünschen. Deshalb wird auch niemand zum Ableugnen gezwungen. Den Christen aber hält man für einen Menschen, der sämtlicher Verbrechen schuldig ist, für einen Feind der Götter, Kaiser, Gesetze, Sitten, ja der ganzen Natur und – man zwingt ihn zu leugnen, um ihn dann frei zu sprechen, ihn, den man nicht würde freisprechen können, außer wenn er geleugnet hat! Man setzt sich über die Gesetze hinweg. Man will, daß er seine Schuld leugne, um ihn schuldlos zu machen, und zwar gegen seinen Willen und sogar auch noch hinsichtlich der Vergangenheit! Woher kommt eine solche große Verkehrtheit, daß ihr nicht einmal das bedenket, einem, der freiwillig bekennt, sei eher zu glauben, als einem, der gezwungen leugnet, und nicht befürchtet, ob nicht etwa, wer gezwungen ableugnet, ohne Überzeugung ableugne, freigesprochen auf der Stelle nach eurer Gerichtssitzung sich über euren Haß lustig macht und wieder Christ ist?

Da ihr mit uns also in allen Stücken anders verfahrt als mit den übrigen Verbrechern und nur das eine anstrebt, daß wir jenes Namens verlustig werden – wir gehen desselben nämlich verlustig, wenn wir tun, was die Nichtchristen tun –, so könnt ihr daraus ersehen, daß kein Verbrechen zum Prozeß steht, sondern es sich um einen Namen handelt, welcher verfolgt wird durch ein gewisses, ihm feindselig entgegenwirkendes Prinzip20, das in erster Linie das bezweckt, daß die Leute nicht den Willen haben möchten, mit Gewißheit etwas zu erkennen, wovon sie mit Gewißheit erkennen, daß sie es nicht kennen. Daher glauben sie auch in Betreff unser Dinge, die nicht bewiesen werden, wollen von einer Nachforschung nichts wissen, damit nicht bewiesen werde, daß die Dinge gar nicht existieren, welche sie für glaublich zu halten belieben, und so wird der jener feindseligen Macht so verhaßte Name auf bloß angenommene, nicht bewiesene Anschuldigungen hin, auf das bloße Bekennen zu ihm verurteilt. Deshalb werden wir gefoltert, obwohl wir bekennen, bestraft, wenn wir verharren, und freigesprochen, wenn wir ableugnen, weil es ein „Krieg gegen den Namen“ ist. Zum Schluß endlich21, weshalb laßt ihr von der Schuldtafel ablesen22, der N. N. sei ein Christ? Warum nicht auch, er sei ein Mörder, wenn der Christ ein Mörder ist? Warum nicht auch, er sei ein Blutschänder und das, was ihr sonst von uns noch glaubt? Bei uns allein schämet und scheut ihr euch, die Verbrechen mit ihrem Namen (im Schuldprotokoll) öffentlich bekannt zu machen. Wenn das Wort „Christ“ kein Name für irgendein Verbrechen ist, so ist es höchst albern, wenn es „das Verbrechen des bloßen Namens“ ist23.

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