Römische Geschichte Band 8

Römische Geschichte Band 8.

Mommsens berühmtestes Werk erschien von 1854 bis 1856 und schildert die Geschichte Roms bis zum Ende der römischen Republik und der Herrschaft Caesars, den Mommsen als genialen Staatsmann darstellte. Die politischen Auseinandersetzungen vor allem der späten Republik werden auch in der Terminologie mit den politischen Entwicklungen des 19. Jahrhunderts (Nationalstaat, Demokratie) verglichen. Das engagiert geschriebene Werk gilt als Klassiker der Geschichtsschreibung. Dies ist Band 8 und behandelt Länder und Leute von Caesar bis Diocletian.

Römische Geschichte, Band 8

Römische Geschichte, Band 8

Format: Taschenbuch.

Römische Geschichte Band 8.

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Zu Mommsens wissenschaftlicher Leistung (aus Wikipedia):

Mommsen verfasste über 1500 wissenschaftliche Studien und Abhandlungen zu verschiedenen Forschungsthemen, vor allem zu Geschichte und Rechtswesen des Römischen Reiches von der Frühzeit bis in die ausgehende Spätantike. Seine berühmteste Publikation ist dabei die zu Beginn seiner Karriere verfasste Römische Geschichte. Sie erschien von 1854 bis 1856 in drei Bänden und schilderte die Geschichte Roms bis zum Ende der römischen Republik und der Herrschaft Gaius Iulius Caesars, den Mommsen als genialen Staatsmann darstellte. Damit prägte Mommsen das höchst positive Caesarbild der deutschen Forschung für fast ein Jahrhundert. Die politischen Auseinandersetzungen vor allem der späten Republik werden von Mommsen in der Terminologie mit den politischen Entwicklungen des 19. Jahrhunderts (Nationalstaat, Demokratie) verglichen. Das engagiert geschriebene Werk gilt, wiewohl in vielem überholt, nicht zuletzt aufgrund seiner literarischen Qualität als Klassiker der Geschichtsschreibung.

Eine Fortsetzung der römischen Geschichte in die Kaiserzeit hinein schrieb Mommsen, dessen wissenschaftliche Herangehensweise an die Antike sich in späteren Jahren sehr deutlich wandelte, nie; nur Mitschriften seiner Vorlesungen über die römische Kaisergeschichte wurden (erst 1992) veröffentlicht. 1885 erschien als Band 5 der Römischen Geschichte eine systematische Darstellung der römischen Provinzen in der frühen Kaiserzeit.

Für die althistorische und rechtshistorische Forschung nach wie vor von großer Bedeutung ist die dreibändige (1871–1888) systematische Darstellung des römischen Staatsrechts in seinem Werk Römisches Staatsrecht. Des Weiteren schrieb er ein Werk über das römische Strafrecht (Römisches Strafrecht, 1899).

 

(Der Text des letzten Abschnitts wurde der deutschen Wikipedia entnommen und ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar.)

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